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Aus dem Zeltsportstander wird der Campingsportstander. Der beliebte Campingsportstander bekommt ein neues Gesicht. DCC-Mitglieder haben damit die Gelegenheit, ihre Campingaktivitäten zu dokumentieren.
Jetzt wird er auch für Familien interessant. Rallyebesuche und damit die positiv geänderte Wertung in den Schulferien sind jetzt interessanter, weil es durch die veränderte Wertung jetzt leichter möglich ist, den Goldenen Wimpel oder "DAS GOLDENE ZELT" zu erreichen. Die zweite Änderung bezieht sich, auch hier ist der Deutsche Camping-Club dem Wunsch vieler Rallyefahrer entgegengekommen, auf das Format. Dadurch hat der Wertungsfahrer die Möglichkeit, das Heft besser als Fahrtenbuch zu nutzen – es hat künftig auf der rechten Heftseite nämlich mehr Platz für Eintragungen.
Die neuen Regeln gelten ab 2008, allerdings können die bisherigen Wertungshefte noch problemlos weiter verwendet werden. Künftig werden nur noch auf Wunsch der Teilnehmer die Wimpel in der jeweils erreichten Kategorie, Bronze, Silber oder Gold mit einer Jahresmarke verschickt. Normal erhält der Teilnehmer nur noch die Jahresmarke. Für welche Möglichkeit sich der Wertungsfahrer entscheidet, muss auf der erweiterten Begleitliste vermerkt werden damit die Sachbearbeiterin in München entsprechend reagieren kann. Die Regeln gelten ab 2008, noch vorhandene alte Wertungshefte können weiter verwendet werden, sie werden einfach nach den neuen Wertungsregeln geführt.
Künftig wird jede Campingübernachtung mit einem Punkt bewertet. Mit Sonderpunkten, wie in den nachfolgend abgedruckten Regeln spezifiziert, sind alle Rallyes und interne Veranstaltungen belegt. Die 5 Sonderpunkte beziehen sich auf Rallyes, die im Rallyekalender veröffentlicht sind, wie beispielsweise das Welt-, Europa- oder Hanseaten-Rallye, können aber auch bei Rallyes der OC gelten. Die 2 Sonderpunkte beziehen sich auf interne Veranstaltungen wie das An- oder Abzelten eines OC oder LV und Gemeinschaftsfahrten des DCC.
Wertungsregeln zum Campingsportstander
1. Zweck und Ziel
Der Erwerb des Campingsportstanders soll eine aktive Ausübung des Campingsports fördern. Durch persönliche Eintragungen soll er für den Inhaber Fahrten- und zugleich Tagebuch sein. Außerdem soll auch ein Erfahrungsaustausch unter den Campern erreicht werden.
2. Campingsportstander
Der Campingsportstander wird in drei Stufen, Bronze, Silber, Gold, verliehen.
Das Jahr, in dem der Stander erworben wurde, geht aus der Ziffer der Jahresmarke hervor.
Bei der Verleihung des Goldenen Zeltes entfällt der vierte Campingsportstander. (siehe Pkt. 7)
3. Teilnahme
Der Campingsportstander kann nur an Mitglieder des Deutschen Camping Club e.V. (DCC) verliehen werden.
Die Wertungshefte können vom DCC München, einem Landesverband oder einem Camping Club erworben (Startgeld) werden.
4. Führung des Wertungsheftes
Vor der ersten Campingfahrt ist die Seite mit allgemeinen Angaben (Adresse usw.) des Wertungsheftes vom Inhaber vollständig auszufüllen. Bei den Eintragungen der Übernachtungen ist der Anlass des Campens stets anzugeben (z.B. Urlaub, Wochenende, Rallye).Ein mehrtägiger Aufenthalt ist ein Eintrag.
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. Wertung
Die Auswertung der Eintragungen in den Wertungsheften erfolgt jährlich. Das Wertungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Jede Campingübernachtung wird mit 1 Wertungspunkt gewertet.
Anmerkung:
Grundsätzlich mit 5 Sonderpunkten sind Weltrallye – Europarallye – Hanseatenrallye – Rhein-Main-Neckar-Rallye – das Elbe-Oder-Saale-Rallye und die DT. Meisterschaft im Caravangeschicklichkeitsfahren belegt. DCC Gemeinschaftsfahrten sind mit 2 Sonderpunkten belegt.
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OC; KC; oder CC haben ihre Veranstaltungen dem zuständigen Landesverband zur Prüfung ( 5 oder 2 Punkte ) und Weiterleitung an den DCC vorzulegen. Die Landesverbände entscheiden für sich. In der Hauptgeschäftsstelle des DCC wird dann der Veranstaltungskalender zusammengestellt. 5 Punkte Veranstaltungen bekommen ein Sternchen, alle anderen Veranstaltungen erhalten 2 Sonderpunkte.
6. Auswertung
Der Campingsportstander wird in drei Stufen verliehen:
- in Bronze 40 Punkte
- in Silber 50 Punkte
- in Gold 60 Punkte
7. DAS GOLDENE ZELT
Beim Erwerb eines vierten Campingsportstanders in Gold, oder bei Vollendung einer Kette in Gold, wird „Das goldenen Zelt“ (DGZ) verliehen.
Der Stern zum DGZ wird an Mitglieder verliehen, die zum wiederholten Mal 4 goldene Campingsportstander erworben haben oder zum wiederholten Mal eine Kette in Gold vollenden.
Das DGZ wird mit einer Urkunde verliehen. Klebeplaketten über das DGZ sowie Sterne können beim DCC in München erworben werden.
Das DGZ ist eine Auszeichnung für besondere aktive Ausübung des Campingsports und kann deshalb nicht ehrenhalber verliehen werden.
Der jeweilige Präsident des DCC führt das DGZ in seiner Eigenschaft als Vertreter und höchster Repräsentant des Campingsports in Deutschland.
8. Besonderheiten
Vier Wertungsjahre bilden innerhalb der Stufen Bronze, Silber und Gold eine Kette.
Innerhalb der jeweiligen Ketten berechtigt viermal Bronze zur Verleihung des „Silbernen Campingsportstander“, mindestens zweimal Silber zur Verleihung des „Goldenen Campingsportstander“, und mindestens zweimal Gold zur Verleihung des DGZ oder eines Sternes zum DGZ.
Die Verleihung der Campingsportstander und des DGZ erfolgt durch den DCC.
9. Nachweis
Durchgeführte Campingübernachtungen sind im Wertungsheft auf der linken Seite einzutragen und zu bestätigen durch:
- Stempel und Unterschrift des Campingplatzes oder Quittung
- Stempel und Unterschrift des Veranstalters (Rallye, Clubausfahrt).
Für die Anerkennung des Wertungsheftes sind mindestens 5 verschiedene Übernachtungsplätze erforderlich.
Anmerkung:
Nicht gewertet werden Übernachtungen auf dem eigenen Grundstück
10. Organisation
Die Wertungshefte sind zur Prüfung an die jeweiligen Clubs einzureichen und von diesen an den jeweiligen Landesverband weiterzuleiten.
Wertungshefte von Mitgliedern, die keinem Ortsclub angehören, sind direkt an den zuständigen Landesverband einzureichen und werden von diesem geprüft.
Die Prüfvermerke der Ortsclubs und der Landesverbände sind im Wertungsheft auf den hierfür vorgesehenen Seiten einzutragen.
11. Termine
Bis 31. Januar Einreichung der Wertungshefte zur Prüfung für das abgelaufene Jahr an die Ortsclubs bzw. für Mitglieder ohne Ortsclubzugehörigkeit an die Landesverbände.
Bis 15. Februar Weiterleitung der geprüften Wertungshefte durch die Ortsclubs an die Landesverbände.
Bis 15. März Weiterleitung der nachgeprüften Wertungshefte durch die Landesverbände an den DCC Sportreferenten.
Deutscher Camping-Club e.V.
München, Juni 2008
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