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  Aktualisierung: 19.09.2009
Internet: W. Ballheimer
     
 

Polizeikontrollen im Raum Köln
LV-Mitteilung 08/09 v. 16.09.2009

In den letzten Tagen wurde ich von mehreren Campingfreunden aus unserem LV angerufen bzw. per E-Mail kontaktiert. Am 5.09.09 ist ein Reportage aus der Reihe „Abenteuer Auto“ auf Kabel 1 gesendet worden. Dort wurde eine intensive Kontrolle der Polizei gezeigt. Es wurden speziell Caravans und Wohnmobile herausgewunken. Es wurde dann bemängelt, daß die Gasleitung bzw. der Regler angeschlossen war.

Hierzu ist folgendes festzustellen:

  • Gasflaschen im Deichselkasten sind nicht als Transport im Sinne des Gefahrgut-Rechtes anzusehen.
  • Sie müssen fest verzurrt sein, dürfen aber angeschlossen sein.
  • Die Reserveflasche ist mit einer Verschlusskappe zu versehen.
  • Fahrzeuge die ab 01.01.2007 erstmals zugelassen wurden, müssen, wenn sie während der Fahrt die Gasanlage betreiben, eine Sicherheitseinrichtung haben, die im Falle eines Unfalls bzw. Abriss der Leitung den Austritt von Gas verhindert, z.B. die SecuMotion von Truma. Ansonsten ist das Flaschenventil während der Fahrt zu schließen. (Hinweisschild beachten)
  • Diese Regelung zum Schließen betrifft Fahrzeuge vor 2007 nicht, ist aber ratsam. Der Gasschlauch braucht aber auf keinen Fall abgenommen werden.
  • Aber das oberste Gebot sollte sein, die Gasanlage regelmäßig alle 2 Jahre nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949 überprüfen zulassen. Sie erfüllt dann auch die Anforderungen.

Deswegen also meine Empfehlung:

Wenn die Gasanlage nicht betrieben wird, egal ob eine Sicherungseinrichtung eingebaut ist oder auch nicht, das Flaschenventil immer fest verschließen. Das Entfernen der Gasleitung bzw. des Schlauches ist weder vorgeschrieben, noch droht hier ein Bußgeld.

Besondere Beachtung sollte man dem Punkt 6 schenken, denn die Sicherheit der Gasanlage ist nicht nur für den Einzelnen selber, sondern ist für Alle zum Vorteil.

 

Euer LV-Caravanreferent

Jobst Hanning